EED3 und Energiebuchhaltung

Energiebuchhaltung auf einem Bildschirm

Die neue EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III) regelt Verpflichtungen und Einsparungsziele für Gemeinden. Der Fokus liegt auf der Energieeinsparungen bei öffentlich genutzten Gebäuden. Die Energie und Umweltagentur Niederösterreich liefert den Gemeinden rechtliche Informationen und Unterstützungsangebote. Der Artikel 5 der Richtlinie besagt, dass der Gesamtenergieverbrauch aller öffentlichen Einrichtungen gegenüber dem Jahr 2021 jährlich um mindestens 1,9 % reduziert wird. Artikel 6, Vorbildfunktion der Gebäude öffentlicher Einrichtungen, besagt, dass öffentliche Einrichtungen in jedem EU-Mitgliedstaat ab dem 11. Oktober 2025 verpflichtet sind, jährlich mindestens 3 % der Gesamtfläche ihrer beheizten und/oder gekühlten Gebäude zu renoviere. Alle notwendigen Informationen findet man auf https://www.energie-noe.at/energieeffizienzrichtlinie-eed-3

Die Gemeinden haben u.a die Verpflichtung bis zum 11. Oktober 2025 ihre Gebäudeinventarlisten zu veröffentlichen. Diese findet man unter https://www.noe.gv.at/noe/Energie/Energieeffizienzrichtlinie_EEDIII.html 


Neben den laufend stattfindenden Online Seminaren der eNu bietet die KEM den Gemeinden zusätzlich Unterstützung an. So wurde am 25.8. in Tullnerbach eine Informationsveranstaltung mit der eNu organisiert.

Am 26.11. fand in der Gemeinde Gablitz eine Schulung für die Energiebeauftragten statt. Der Workshop gab Einblick in das Energiebuchhaltungs-Tool Siemens Navigator und das Energieberichtstool EBN.

Teilnehmer der Energiebeauftragten Schulung in Gablitz

 


28.01.2026