Wir nehmen Ihr Anliegen ernst und behandeln diese ordentlich und gewissenhaft. Bitte melden Sie sich daher für einen Termin im Rathaus telefonisch an. So können alle notwendigen Unterlagen vorbereitet werden und Ihr Aufenthalt im Rathaus Klosterneuburg möglichst effizient gestaltet werden.
1. AmtsstundenDie Amtsstunden zur Entgegennahme schriftlicher Eingaben (elektronisch oder per Post) werden grundsätzlich wie folgt festgelegt: Montag bis Freitag von 7:30 - 16:00 Uhr Davon abweichend werden die Amtsstunden zur persönlichen Entgegennahme von schriftlichen Eingaben, unter Einhaltung der besonderen Bedingungen gemäß Punkt 3 dieser Kundmachung, ausschließlich wie folgt festgelegt: Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr Davon abweichend werden die Amtsstunden in Zusammenhang mit Trauungen, ausschließlich wie folgt festgelegt: Montag bis Donnerstag von 9:00 - 16:00 Uhr und Freitag von 9:00 - 12:00 Uhr Keine Amtsstunden finden an gesetzlichen Feiertagen, sowie am 15. November, am 24. Dezember und am 31. Dezember statt.
2. ParteienverkehrszeitenFür telefonische Anfragen stehen wir unter der Telefonnummer +43 2243 444-0 während der Parteienverkehrszeiten zur Verfügung. Für persönliche Vorsprachen, unter Einhaltung der besonderen Bedingungen gemäß Punkt 3 dieser Kundmachung, und für telefonische Anbringen gelten grundsätzlich nachstehende Parteienverkehrszeiten: Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr Die Amtskassa bleibt grundsätzlich für den Parteienverkehr geschlossen. Sie steht nur für Ein- und Auszahlungen im Zusammenhang mit vorab vereinbarten persönlichen Vorsprachen der Bürger bei den Dienststellen zur Verfügung. Kein Parteienverkehr findet an gesetzlichen Feiertagen, sowie am 15. November, am 24. Dezember und am 31. Dezember statt.
3. Besondere Bedingungenfür die persönliche Entgegennahme von schriftlichen Eingaben und den persönlichen Parteienverkehr Zum Schutz der Bürger und der Mitarbeiter der Stadtgemeinde Klosterneuburg ist die persönliche Abgabe bzw Entgegennahme von schriftlichen Eingaben sowie der persönliche Parteienverkehr für alle Anliegen im Rathaus und in allen Außenstellen nur dann zulässig, wenn eine vorherige Terminvereinbarung mit der betreffenden Dienststelle erfolgt ist. Es wird allen Personen, die ein Amtsgebäude betreten, empfohlen, beim Betreten die Hände zu desinfizieren und den Sicherheitsabstand zu anderen Personen einzuhalten.
4. Rechtswirksame EinbringungFür die rechtswirksame Einbringung von schriftlichen Anbringen gemäß § 13 AVG 1991 sowie gemäß § 86b BAO an die Stadtgemeinde Klosterneuburg stehen für nachfolgende Einbringungsformen ausschließlich die angeführten Adressen zur Verfügung: Einbringung über Post: Stadtgemeinde Klosterneuburg, Rathausplatz 1, 3400 Klosterneuburg Persönliche Abgabe: Poststelle im Rathaus, 1. Stock Elektronisch: - Telefax: ++43(0)2243 444-296
- E-Mail: stadtamt@klosterneuburg.at
- Online-Formulare auf der Homepage: https://www.klosterneuburg.at (Bürgerservice/E-Center & Formulare).
Schriftliche Anbringen, die an anderen Adressen als den oben bekanntgemachten der Stadtgemeinde Klosterneuburg eingebracht werden, haben keine Rechtswirkungen. Sie werden – allenfalls aber zeitverzögert – auf Gefahr des Einbringers (zB Verlust, Fristversäumnis) an eine der oben genannten Adressen weitergeleitet. Dies gilt insbesondere auch für E-Mails, die an die namensbezogenen E-Mail-Adressen der Mitarbeiter oder an die dienststellenbezogenen E-Mail-Adressen der Stadtgemeinde Klosterneuburg gerichtet sind und für persönliche Abgaben von schriftlichen Anbringen in anderen Dienststellen als der Poststelle im Rathaus, 1. Stock. Falls außerhalb der Amtsstunden ein elektronisches Anbringen übermittelt wird, gilt dieses mit dem Einlangen bei der Behörde als rechtswirksam eingebracht. Ein Anbringen liegt aber erst dann vor, wenn es tatsächlich und vollständig bei der Behörde eingelangt ist. Die Übermittlung eines Links, über welchen von der Behörde Dokumente heruntergeladen werden sollen, entspricht diesen Anforderungen nicht. Behördliche Entscheidungsfristen beginnen jedoch erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden zu laufen. Hinweis: Die Stadtgemeinde Klosterneuburg stellt Online-Formulare zur Einbringung von schriftlichen Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle verfügbaren Online-Formulare finden Sie auf der Homepage der Stadtgemeinde Klosterneuburg unter https://www.klosterneuburg.at (Bürgerservice/Formularcenter). Informationsfreiheitsgesetz (IFG): Ab dem 01.09.2025 kann ein Informationsbegehren gemäß Art 22a BVG iVm § 7 IFG an die Stadtgemeinde Klosterneuburg gestellt werden. Für die Antragstellung stellt die Stadtgemeinde Klosterneuburg weitere zwei Online-Formulare auf der Website der Stadtgemeinde Klosterneuburg unter https://www.klosterneuburg.at (Bürgerservice/Formularcenter) zur Verfügung.
5. Technische Voraussetzungen für den elektronischen Verkehr Sofern E-Mails oder Online-Formulare Anhänge enthalten, müssen diese eines der folgenden Formate aufweisen:  
Nicht als rechtswirksam eingebracht gelten E-Mails und Online-Formulare, wenn sie - Anhänge aufweisen, die die Größe von fünfzehn Megabyte (pro E-Mail) bzw dreißig Megabyte (pro Online-Formular) überschreiten,
- mit einer ungültigen digitalen Signatur gekennzeichnet sind,
- einen oder mehrere Anhänge beinhalten, die Schäden an Daten lokal oder im Netzwerk verursachen,
- Anhänge beinhalten, deren Dateierweiterung nicht in der oben angeführten Tabelle angeführt ist,
- Hyperlinks beinhalten, die aus Sicherheitsgründen durch einen internen Content Filter geblockt werden (Cloud- oder Streaming Dienste)
- Computerviren enthalten. Diese E-Mails können nicht bearbeitet werden und werden gelöscht. Hierüber wird der Übermittler nicht informiert.
Der Zeitpunkt der Aufnahme des elektronischen Verkehrs gemäß § 1a Abs 2 E-GovG erfolgte mit Kundmachung des Bürgermeisters am 30. April 2020. Zulässigkeit der Kundmachung von mündlichen Verhandlungen im Internet Kundmachungen mündlicher Verhandlungen gemäß § 42 Abs 1 in Verbindung mit § 42 Abs 1a AVG 1991 können im Internet unter der Adresse https://www.klosterneuburg.at (Stadtgemeinde/Aktuelles/Amtstafel) erfolgen. Hinweis: In behördlichen Verfahren stellt die Kundmachung einer mündlichen Verhandlung im Internet eine geeignete Kundmachungsform dar. Eine Person verliert ihre Stellung als Partei, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt (Präklusion gemäß § 42 Abs 1 AVG).
Link zur gesamten VerordnungDie gesamte Verordnung „Amtsstunden Parteienverkehrszeiten" finden Sie auf der Amtstafel und als pdf im Folgenden: KM Amtsstunden und Parteienverkehrszeiten_unterfertigt.pdf herunterladen (0.37 MB)
Aktuelle Informationen
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Notrufnummern für KlosterneuburgDie wichtigsten Kontakte und Notrufnummern zur Stadt Klosterneuburg für den Notfall - bei Wasserschaden, Kanalgebrechen, Umweltschäden und Umweltverschmutzungen, defekten Straßenlampen und -laternen, Fragen zu Umwelt- oder Müllentsorgungsthemen, Wasseraustritt auf die Straße und allen möglichen Notfällen im öffentlichen Bereich. Wassergebrechen: Tel. +43 2243 444 - 333 Kanalgebrechen: Tel. +43 2243 444 - 333 Umwelttelefon: Umweltschäden, Verschmutzung, etc.: Tel. +43 2243 444 - 203 Defekter Lichtpunkt: Tel. +43 2243 444 - 265 (Referat IV/7 - Wirtschaftshof / Dietmar Schuster) Sperrmülltelefon: Tel. +43 2243 444 - 259 |