Die Ausstellung allgemeiner Strafregisterauszüge, Strafregisterauszüge für Kinder und Jugenfürsorge, Strafregisterauszüge für Pflege u. Betreuung erfolgt durch die Abfrage durch das Meldeamt im Ekis Programm der Polizei, aufgrund der jeweiligen speziellen Bestätigungen.