Neue Hundeauslaufzone beim Happyland

Hundebutton

Nun haben die Vierbeiner eine große Freilaufzone in zentraler Lage beim Happyland bekommen. Es ist die erste eingezäunte Hundezone der Stadt – damit steht dem sorgenfreien Spielen und Toben nichts mehr im Weg.

Über 2.100 Hunde sind derzeit in Klosterneuburg gemeldet. Bisher fehlte allerdings ein geeigneter Platz für das Freilaufen der Hunde im Stadtzentrum. Dieser wurde nun neben dem Parkplatz in der Au, in direkter Nachbarschaft zum Happyland und dem Bahnhof Klosterneuburg-Kierling, errichtet.

Die Hundezone liegt an einem Schotterweg entlang des Durchstichs und hat eine Fläche von 925 Quadratmetern. Das Areal ist auf allen Seiten mit einem 1,80 Meter hohen Zaun gesichert. Zusätzlich sorgt ein Brunnen für frisches Wasser für die Hunde. Hundekotsackerlspender und Mistkübel dürfen natürlich nicht fehlen, damit die Auslaufzone auch sauber bleibt. Sitzgelegenheiten bieten Hundebesitzern Möglichkeit zur Rast oder für den Austausch mit anderen.

Rund um die Hundehaltung
Das  Hundehaltegesetz beinhaltet – wie der Name schon sagt – Bestimmungen zum Halten und Führen von Hunden, die ein rücksichtsvolles Miteinander von Hund und Mensch zum Ziel haben.
Seit Juni 2023 ist für das Halten eines Hundes ein Sachkundenachweis bei der Gemeinde vorzulegen sowie eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und zu melden. Außerdem dürfen nicht mehr als fünf Hunde in einem Haushalt gehalten werden.

Kommt ein Hund in den Haushalt, ist dies unverzüglich schriftlich bei der Gemeinde zu melden. Verstirbt der Hund, zieht der Hundehalter in eine andere Gemeinde, oder besitzt den Hund aus anderen Gründen nicht mehr, muss er diesen schriftlich abmelden und die Hundemarke abgeben. Für die Hundeabgabe sowie die An- und Abmeldung ist das Abgabenamt zuständig, Tel. (+43) 2243 / 444 - 229 oder 230, E-Mail hundehaltung@klosterneuburg.at.

Die Einnahmen der Hundeabgabe werden für Infrastruktur verwendet, z.B. Sackerlspender und deren Wartung, oder die neue Hundeauslaufzone.

Das konfliktfreie Miteinander hat für die Stadt Klosterneuburg Priorität. Mit einer Reihe an Regelungen, die ihren Ursprung im Landesgesetz haben, soll das gelingen. Ein wichtiger Punkt ist die Verpflichtung, die Hinterlassenschaften der Vierbeiner zu beseitigen. Dazu stehen im gesamten Gemeindegebiet mehr als 100 Sackerl­stationen zur Verfügung. Die Hundekotsackerl sind übrigens aus Kunststoff und müssen daher im Restmüll entsorgt werden. Am besten in den nächsten öffentlichen Mistkübel werfen.

Achtung: Die Exkremente von Hunden müssen auch auf Wiesen oder im Wald weggeräumt werden. Bei Nutz- und Wildtieren, die damit in Kontakt kommen, können sie tödliche Krankheiten auslösen.

An öffentlichen Plätzen im Ortsgebiet gilt ganz allgemein Leinen- oder Beißkorbpflicht. In den Öffis, Schulen, Kindergärten, Aufzügen, Gaststätten, Badeanlagen und überall, wo es Menschenansammlungen gibt, muss beides getragen werden. Im Strandbad – auch auf dem gegenüberliegenden Sandstrandbereich – und auf der Liegewiese des Strombads Kritzendorf herrscht übrigens Hundeverbot.

Private Wiesen und Weingärten
Auch außerhalb des verbauten Gebiets dürfen Hunde nicht alles. Landwirtschaftlich genutzte Flächen und somit auch Weingärten dienen der Lebensmittelproduktion, die Wiesen sind Futter für die Nutztiere. Freilaufende Hunde können für unsere Landwirte und Weinbauern problematisch werden. Sind Wiesen und Weingärten Teil der täglichen Gassirunde, ist es am besten, mit dem Grundeigentümer zu sprechen und sein Einverständnis einzuholen.

Kurz gesagt: Wer einen Hund hält, sollte rücksichtsvoll gegenüber Mitmenschen, Kindern, anderen Tieren und der Umwelt handeln, um Probleme mit der Einhaltung der Gesetze zu vermeiden und von Schadenersatzforderungen verschont zu bleiben.

Auf der Website der Stadt finden sich viele weitere Informationen zum Thema sowie das Online-Formular zur Hunde An- oder Abmeldung: www.klosterneuburg.at/Hunde.


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